Über die HES-SO Freiburg

​Die Fachhochschule Westschweiz Freiburg (HES-SO//FR) ist eine Ausbildungsstätte auf Hochschulstufe. Sie ist Teil der Fachhochschule Westschweiz (HES-SO).

Die HES-SO//FR besteht aus den folgenden Hochschulen:

Die HES-SO//FR unterstützt ihre vier Hochschulen (HTA, HSW, HSA und HfG) in ihren Aufträgen:

  • Ausbildung (Bachelor/Master);
  • Akademische und berufliche Weiterbildung;
  • Anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung (aF&E) und Dienstleistungen an Dritte;
  • Nationale und internationale Beziehungen.

Der Schulrat der HES-SO//FR unterstützt und berät die HES-SO//FR und die kantonalen Behörden. Er tritt mindestens zwei Mal pro Jahr zusammen.

Zusammensetzung :

Der Schulrat besteht aus 11 Mitgliedern, die auf fünf Jahre gewählt werden (4 Mitglieder aus Fachkreisen, 4 Mitglieder des Grossen Rats, 3 Mitglieder des Repräsentativrats).

Kompetenzen (gemäss Art. 19 HES-SO//FRG) :

  1. Der Schulrat der HES-SO//FR nimmt zu Handen der Direktion Stellung zum kantonalen Absichtsplan und gegebenenfalls zu zusätzlichen Aufgaben, die über die HES-SO-Zielvereinbarung hinausgehen und die von der HES-SO//FR vorgeschlagen werden.
  2. Er kann Aufgaben vorschlagen, die der HES-SO//FR beziehungsweise ihren Hochschulen zusätzlich zu den Aufgaben gemäss HES-SO-Zielvereinbarung übertragen werden sollen.
  3. Er schlägt die Anstellung der Generaldirektorin oder des Generaldirektors vor.
  4. Er fördert die Entwicklung und das Ansehen der Schulen der HESSO//FR; er pflegt Kontakte mit den politischen, fachlichen und wissenschaftlichen Kreisen in der Schweiz und im Ausland.
  5. Er unterstützt den Kanton Freiburg bei seiner Bildungs- und aF&E-Politik in Verbindung mit den Fachhochschulen (FH).

Der Direktionsausschuss der HES-SO//FR (CoDir) tritt unter dem Vorsitz der Generaldirektorin oder des Generaldirektors regelmässig zusammen, jedoch mindestens viermal im Jahr sowie auf Verlangen der Generaldirektion oder einer Hochschuldirektion. 

Zusammensetzung (Gemäss Art. 20 HES-SO//FRG) :

Dem CoDir gehören an :

  1. Ständige Mitglieder mit Stimmrecht:
    – die Generaldirektorin oder der Generaldirektor der HES-SO//FR;
    – die Direktorinnen und Direktoren der Hochschulen ;
  2. Weitere Teilnehmende mit beratender Stimme:
    Die Generaldirektorin oder der Generaldirektor entscheidet über die Teilnahme weiterer Personen an den Sitzungen.

Kompetenzen (Gemäss Art. 22 HES-SO//FRG)

  1. Der Direktionsausschuss trifft Entscheidungen, die alle Hochschulen der HES-SO//FR oder einen Teil dieser Hochschulen betreffen, insbesondere über die zentralen technischen Dienste und die Aktionspläne, die darauf abzielen, die Synergien zwischen den Hochschulen zu nutzen (gemeinsame Aktionspläne).
  2. Der Direktionsausschuss übt selber oder über die Hochschulen der HES-SO//FR die Befugnisse aus, die ihm gemäss Artikel 40 der HES-SO-Vereinbarung übertragen werden.
  3. Er verabschiedet den kantonalen Absichtsplan und leitet ihn an den Schulrat der HES-SO//FR zur Stellungnahme weiter.
  4. Er arbeitet die Entwürfe von Ausführungsreglementen und die internen Reglemente aus, die für den Betrieb der HES-SO//FR erforderlich sind.
  5. Er koordiniert das Budget der Generaldirektion und die Budgets der Hochschulen der HES-SO//FR.
  6. Er sorgt für die Anwendung der allgemeinen Grundsätze bei der Ausführung der Aufgaben gemäss Artikel 9.

Die Generaldirektorin oder der Generaldirektor ist dem Rektorat der HES-SO gegenüber für die Umsetzung des Leistungsauftrags verantwortlich.

Kompetenzen (Gemäss Art. 24 HES-SO//FRG)

Der Generaldirektor oder die Generaldirektorin übt folgende Befugnisse aus:

  • Repräsentation der HES-SO//FR;
  • Rechenschaftspflicht der HES-SO//FR gegenüber dem Rektorat HES-SO und dem Staatsrat ;
  • Leitung der zentralen technischen Dienste;
  • Kontrolle des Qualitätsmanagements;
  • Einhaltung des Budgets, bei Bedarf Entscheidung üder die Aufteilung.